Unsere Betreuungsleistungen

Neben den KLV Leistungen (den von Krankenkassen anerkannten Leistungen) bieten die Avita Spitex Zürich auch Betreuungsleistungen an. Wir können Sie oder Ihre Nächsten zu Hause bis zu 24h pro Tag betreuen. Somit können wir Wohnen und Leben zu Hause ermöglichen.

Zu den Betreuungsleistungen gehören Kochen, Putzen, Einkaufen, Begleitung zum Arzt, ins Spital oder zu anderen Terminen, Ferienbegleitung und allgemeine Unterstützung, um den Tag zu gestalten und Sicherheit zu geben. Wir sind natürlich im ganzen Kanton und der Stadt Zürich tätig. Bei Betreuungsleistungen sind wir auch in anderen Kantone bereit, Einsatz zu leisten. Das Team der Avita Spitex hat Pflegerinnen mit langjähriger Berufserfahrung, welche sehr viel Wissen mitbringen, um Ihren Alltag zu erleichtern.

Die Betreuungsleistungen werden in vier Stufen unterteilt. Die benötigte Stufe wird bei der Bedarfsabklärung festgelegt. Je nach Entwicklung des Zustandes kann die Stufe im Verlauf der Zusammenarbeit geändert werden. Dies hängt vom Wohlbefinden und gesundheitlichen Zustand vom Patienten ab.

Ein weiterer Teil unserer Tätigkeit ist die Sterbebegleitung. Dabei arbeiten wir sehr eng mit der städtischen Spitex und der Palliative Care zusammen. Wir unterstützen uns gegenseitig und bringen unser gemeinsames Fachwissen der Situation gerecht ein.

Betreuungsstufe 1

Merkmale

  • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson
  • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung.
  • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet.Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf.
  • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung

Der Klient benötigt

  • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung
  • Keine KLV – pflichtigen Grundpflegeleistungen
  • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung
  • Begleitung bei Aussenaktivitäten(Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge)
  • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur(Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen)

Betreuungsstufe 2

Merkmale

(zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1)

  • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung
  • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe

Der Klient benötigt

  • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten.
  • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck.
  • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen(z.B.Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen.
  • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können
    • Gewährleistung der Sicherheit(Sturzrisiko), z.B.
      • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung
      • Hilfe bei der Benutzung von Treppen
    • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen
      • Hilfe beim Ausscheidungen
      • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln
      • Hilfe beim Anziehen(einzelne Kleidungsstücke, z.B.Jacken, richten der Kleidung)
    • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
      • Vorbereiten von Mahlzeiten(Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten)
      • Hilfe beim Abwaschen
      • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten
    • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur
    • Anregung geben für Aktivitäten
    • Planung und Organisation von Aktivitäten

Betreuungsstufe 3

Merkmale

(zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2)

  • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw.die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden.
  • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und / oder eine Gefährdung anderer besteht.
  • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson.
  • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV – pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal.

Der Klient benötigt

  • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur
  • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten.
  • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung.
  • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch
    • mit einem höheren zeitlichen Aufwand
    • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht
    • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich.
  • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson
    • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten
    • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten
    • Einkaufen, ggf.in Begleitung der zu betreuenden Person
    • Wäschepflege
    • ggf.Tier – und Pflanzenpflege
    • ggf.Übernahme administrativer Aufgaben(Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post – und Bankangelegenheiten)

Unser Angebot